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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL ina-daad.de veröffentlichte Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Als öffentliche Stelle sind wir im Sinn der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Unser Ziel ist, den Nutzenden eine barrierefreie Website anbieten zu können.
Bislang wurde der Auftritt noch nicht auf Barrieren geprüft. Ein Test zur BITV-Selbstbewertung wird im ersten Quartal 2025 durchgeführt, um den Stand der Zugänglichkeit des Webangebots einschätzen zu können. Identifizierte Barrieren werden anschließend behoben. Abschließend ist ein vollständiger BIK BITV-Test mit dem Ziel des Erwerbs des Prüfsiegels geplant.

2. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.12.2024 erstellt.

3. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von ina-daad.de aufgefallen? Dann nutzen Sie bitte die Funktion „Barriere melden“. Diese Funktion finden Sie in der Navigation im Fuß jeder Seite. Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie können uns gern per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 882-0
Fax: +49 228 882-444
E-Mail: ina@daad.de

4. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an info@schlichtungsstelle-bgg.de.